Unsere Unterstützungs- leistungen zum Thema Energie

Energiesparen im Haushalt - Beratung und Gerätetausch

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Leistungen:

  • Erstberatung: Hier wird überprüft, ob der Haushalt die Kriterien für eine weitere Unterstützung erfüllt. Diese Beratung findet in den Beratungsstellen statt, auch telefonische oder Onlineberatung ist möglich.
  • Energiesparberatung: Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.
  • Gerätetausch: Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Es können bis zu zwei Geräte pro Haushalt getauscht werden (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).

Für wen?

Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss
  • Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
  • Bezug von Sozialhilfe oder Aus­gleichszulage
  • Bezug von Wohnbeihilfe

Ablauf:

Die Erstberatung kann persönlich nach Terminvereinbarung, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Zur Erstberatung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ausweis
  • Meldezettel
  • Nachweis der Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss, oder Nachweis über Heizkostenzuschuss, oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage, oder Nachweis der Wohnbeihilfe, oder Kontoauszüge der letzten 8 Wochen von allen Personen im Haushalt.

Nach der Erstberatung werden die Termine für Energiesparberatung und Gerätetausch vereinbart.

Kontakt Energiesparen & Gerätetausch

Erreichbarkeit:

  • Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr
  • Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
  • Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr

Auch erreichbar über WhatsApp. Der schnelle Weg zu wichtigen Infos.

WhatsApp Beratung

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

 

Wohnschirm Energie

Wohnschirm Energie ist ein Programm des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Wann hilft der Wohnschirm Energie?
  • Wenn der*die Energieanbieter*in die Abschaltung der Energie angekündigt oder bereits durchgeführt hat und die offene Forderung nicht selbstständig bezahlt werden kann.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Oberösterreich.
  • Ihr Haushaltseinkommen liegt innerhalb der vom Ministerium vorgegebenen Einkommensobergrenzen. Hier finden Sie die genauen Angaben.
Leistungen:
  • Beratung bei bestehenden Energiekostenrückständen und drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung
  • Antragsstellung für eine finanzielle Unterstützung

 

Die Unterstützung durch den Wohnschirm Energie ist einmalig möglich.

Für Schlussrechnungen oder alte Verträge ist keine Unterstützung möglich. Der Energievertrag muss aktuell für die Adresse lt. Hauptwohnsitz gültig sein.

So erreichen Sie uns:

E-Mail: sozialberatung.energie(at)caritas-ooe.at

Telefonische Erreichbarkeit: 0676/ 87 76 8048

  • Dienstag 08:30-10:30 Uhr
  • Donnerstag 08:30-10:30 Uhr

Die Hotline Wohnschirm Energie  ist am 18.02. und 04.03. nicht erreichbar

Für die Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns bitte per Mail schicken:
  • Lichtbildausweis
  • Meldezettel (Hauptwohnsitz) aller Personen im Haushalt
  • Belege über Zeitraum und Höhe des Energiekostenrückstandes (z.B. Mahnungen, Rechnungen, Jahresabrechnung) inkl. (drohendem) Abschaltungsdatum
  • aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (Lohn/Gehalt, Pension, AMS, Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe, Sozialhilfe etc.)
Herzlich Willkommen
Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Programm "Energiesparen im Haushalt".