Fragen und Antworten

zum Thema Flucht und Asyl

Asyl

Asyl wird Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Völkerrechtliche Grundlage des Asylrechts ist die Genfer Flüchtlingskonvention.

Asylwerber*in, Asylsuchende*r:

Asylwerber sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl – also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung – ansuchen und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge.

Anerkannter Flüchtling / Asylberechigte*r:

Wird im Laufe des Asylverfahrens festgestellt, dass eine Person verfolgt wird oder ihr Verfolgung droht, dann bekommt sie Asyl und darf in Österreich bleiben. Damit wird der/die Asylsuchende zum offiziell anerkannten Flüchtling.

Subsidiär Schutzberechtigte*r:

Es kann auch sogenannter „subsidiärer“ Schutz gewährt werden. Diesen Schutz bekommen Menschen, die zwar nicht unmittelbar verfolgt werden, aber im Herkunftsland von Bürgerkrieg, Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung bedroht sind. Sie dürfen so lange im Land bleiben, bis die Situation im Herkunftsland so ist, dass eine Rückkehr möglich ist.

Fragen und Antworten:


Stimmt es, dass die Caritas Flüchtlinge ins Land holt?

Die Caritas holt keine Flüchtlinge ins Land, sondern setzt sich dafür ein, dass in Österreich bereits aufhältige Asylwerber*innen entsprechend der Menschenrechte behandelt werden.
Nicht jeder hat ein Recht auf Asyl, aber jeder hat ein Recht auf ein faires, rechtsstaatliches und den Menschenrechten entsprechendes Asylverfahren.
Die Asylverfahren können heute immer noch Jahre dauern. Die Caritas setzt sich daher für rasche und professionelle Verfahren ein, um schnell und genau zu klären, wer Asyl bekommt, und wer Österreich wieder verlassen muss.
Bis Ende 2020 hat die Caritas jahrzehntelang bedürftige, rückkehrwillige Flüchtlingen sehr erfolgreich bei der Rückkehr und Reintegration in die Heimatländer unterstützt. Ab 2021 wird die Rückkehrhilfe über die neue staatliche Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen abgewickelt. Und die Caritas hilft Menschen in Not in ihren Heimatländern vor Ort, damit sie ihre Heimat nicht verlassen müssen.

Gibt die Caritas für Flüchtlinge wirklich so viel Geld aus?

Der Staat Österreich hat sich durch die Unterzeichnung der Genfer Konvention über Flüchtlinge (1955) dazu verpflichtet, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu  ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen. Die mit 1.5.2004 in Kraft getretene Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht verschiedene Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige Asylwerber*innen und Fremde vor. Schwerpunkte der Leistungen bilden die Verpflegung, Unterbringung und eine Krankenversicherung. Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen dem Bund und den Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Sozialorganisationen wie u.a. auch die Caritas betreiben in Oberösterreich im Auftrag des Landes Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung, die Kosten werden von Bund und Land getragen.

Wieviel Geld erhalten Asylwerber*innen?

Die Caritas ist ebenso wie andere Sozialorganisationen auszahlende Stelle des Geldes, das Asylwerber*innen von Seiten der öffentlichen Hand erhalten. Je nach Unterbringungsart gibt es verschiedene Richtsätze. (gültig für Oberösterreich, Stand: Jänner 2024)
a) Bei Unterbringung in einem Betrieb mit Vollversorgung (= 3 Mahlzeiten täglich) erhalten Asylwerber*innen im Monat 40 Euro Taschengeld pro Person. Einmal jährlich gibt es 150 Euro Bekleidungsgeld in Form von Gutscheinen und pro Schulkind 200 Euro Schulgeld im Jahr.
b) Bei Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus, wie sie z. B. von der Caritas im Auftrag des Landes geführt werden, erhalten die Asylwerber*innen keinerlei Verpflegung. Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Erwachsenem (ab 18. Lj.) € 7,00 täglich (monatlich also zwischen € 165 und € 170,5), pro Kind € 5,00 täglich. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld wie oben angeführt.
c) Bei Privatunterbringung, bedingt Erlaubnis der Landesregierung, erhalten Asylwerber*innen, wenn sie keine eigenen Mittel haben, pro Erwachsenem 260 Euro/Monat, pro Kind 145 Euro/Monat. Als Mietzuschuss bekommen Einzelpersonen bis zu 165 Euro/Monat, Familien bis zu 330 Euro/Monat. Voraussetzung ist ein gültiger, vergebührter Mietvertrag. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld.
Alle Asylwerber*innen sind krankenversichert, wobei ihnen nur die notwendigsten Leistungen bezahlt werden.

Werden Caritas-Spenden für die Flüchtlings- und Migrant*innenhilfe verwendet?

Wofür Spenden verwendet werden, bestimmt nicht die Caritas, sondern die Spender*innen selbst. Denn jede einzelne Spende wird ausschließlich entsprechend ihrer Widmung verwendet.  Die Caritas wird  von einem unabhängigen, externen Wirtschaftsprüfer genauestens geprüft. Allgemeine Spenden ohne konkrete Widmung werden in jenen sozialen Arbeitsfeldern eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Die Flüchtlingshilfe der Caritas in OÖ. (Grundversorgung von Asylwerber*innen und Fremden in Form von Beratung und Betreuung in Unterkünften) wird im Auftrag der öffentlichen Hand erbracht und von dieser zur Gänze finanziert. Spenden werden in der Flüchtlingshilfe nicht verwendet, außer es wird von den Spender*innen ausdrücklich der Verwendungszweck "Flüchtlingshilfe" angegeben - dann werden diese Gelder selbstverständlich gemäß ihrer Zweckwidmung verwendet. Ansonsten kommen Spenden in der Migrant*innenhilfe zum Einsatz, wo Menschen mit einem gültigen Aufenthaltsrecht in Österreich in Notsituationen unterstützt werden. Weiters werden Spenden für Integrationsprojekte wie z.B. PARAPLÜ verwendet.

Ist die Caritas „Asylindustrie“ und macht Profite mit der Flüchtlingsbetreuung?

Im Jahr 2015 haben sich die österreichische Bundesregierung und die damalige Innenministerin hilfesuchend an die katholische Kirche und an Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und die Caritas gewandt - mit der Bitte, Quartiere für geflüchtete Menschen zu schaffen. Das haben wir an vielen Orten getan - gemeinsam mit den Ländern und den Gemeinden. Gemeinsam mit engagierten Freiwilligen, verantwortungsbewussten Unternehmen und mit der Unterstützung vieler Pfarren. Faktum ist: Ohne die Unterstützung von Hilfsorganisationen wie der Caritas und des Roten Kreuzes und die Hilfsbereitschaft von zehntausenden Freiwilligen, hätte die Republik Österreich die Aufgaben in den Jahren 2015 und 2016 schlichtweg nicht bewältigen können.

Die Caritas macht kein Geschäft, sie ist eine gemeinnützige Organisation und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Als Quartierbetreiber erhalten wir pro Person einen Tagsatz in Höhe von 21 €. Davon muss den Flüchtlingen das Lebensmittelgeld von 6 € ausbezahlt und sämtliche anfallende Kosten gedeckt werden: Die Miete, Betriebskosten, die Kosten für das Personal (für eine gute Betreuung der Asylwerber*innen brauchen wir auch gut qualifiziertes Personal) sowie sonstige anfallende Kosten zur Erhaltung des Gebäudes und für die Verwaltung. Wir kalkulieren sehr knapp und kommen mit dem Geld des Landes gerade aus.

Wir erfüllen unseren Auftrag immer auch mit dem Anspruch mehr zu tun als nur die unmittelbare Betreuungsaufgabe zu erfüllen. Dazu gehören u.a. auch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, die Organisation von Begegnungsveranstaltungen, zusätzlichen Deutschkursen, Verteilung von Sachspenden u.v.m.

Mobile Betreuung in Quartieren privater Betreiber – welche Aufgaben hat dabei die Caritas und welche Aufgaben hat der Unterkunftsbetreiber?

Die Caritas-Mitarbeiter*innen besuchen im Rahmen der mobilen Betreuung regelmäßig die Flüchtlingsquartiere privater Betreiber. Sie geben Orientierungshilfe und unterstützen in verschiedenen Belangen des Alltags – wie die Begleitung durch das Asylverfahren, zu Schulen, Ärzten etc. Ebenso organisieren sie bei Bedarf Übersetzungs- und Dolmetschdienste oder leisten Hilfestellung in Krisensituationen. Weiters wird rechtliche Beratung vermittelt und nach Möglichkeit werden  Deutschkurse organisiert. Auch manche Versorgungsleistungen der öffentlichen Hand werden von der mobilen Betreuung ausbezahlt. Der Auftrag vom Land OÖ lautet, dass mindestens alle 14 Tage ein/e Caritas-Mitarbeiter*in vor Ort ist, die Caritas-Mitarbeiter*innen sind in manchen Fällen auch häufiger anwesend. Ein/e Mitarbeiter*in ist für 170 Asylwerber*innen zuständig, die an verschiedenen Standorten untergebracht sind. Dabei muss ein Teil der Arbeitszeit auch für die Verwaltung, Organisation und Anfahrt aufgewendet werden.
Die Aufgabe des Unterkunftsbetreibers ist die Hausorganisation, dazu gehört Putzpläne erstellen, Konflikte regeln, das Quartier in den Ort und die Nachbarschaft eingliedern, die Asylwerber*innen bei Behördenwegen zu unterstützen, Terminvereinbarungen beim Hausarzt vornehmen und die Grundversorgungsleistungen für Verpflegung auszahlen. Pro Person und Tag erhält der Unterkunftsbetreiber 21,- Euro. Davon werden direkt 6 Euro an den/die Asylwerber*in weitergegeben.

Dürfen Asylwerber*innen arbeiten?

Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz dürften Asylwerber*innen zwar theoretisch nach drei Monaten arbeiten, in der Praxis ist allerdings der reguläre Arbeitsmarktzugang verschlossen. Abgesehen von Saisonarbeit sowie einer eingeschränkten Möglichkeit zur Selbständigkeit können Asylwerber*innen nur gemeinnützige Arbeiten annehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Instandhaltung öffentlicher Gebäude oder die Pflege von Grünanlagen (Remunerationstätigkeit). Außerdem dürfen Asylwerber*innen, wenn sie damit einverstanden sind, zu Hilfstätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung stehen, herangezogen werden. Ein Verdienst über einem Freibetrag von € 110 pro Monat führt jedoch zu einer Kürzung oder Einstellung der Grundversorgungsleistungen. Ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang besteht erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens.
Junge Asylsuchende bis zum 25. Lebensjahr dürfen seit kurzem eine Lehrausbildung in sogenannten „Mangelberufen“ absolvieren. Den Lehrplatz erhalten Asylwerber*innen nur, wenn der Betrieb keinen Österreicher oder keine Österreicherin dafür findet. Vorangereiht sind ebenfalls EU-Ausländer*innen oder ausländische Staatsbürger mit einem bestimmten Aufenthaltstitel. Zusätzlich muss der AMS-Regionalbeirat der Stellenvergabe zustimmen.

Dürfen Asylsuchende ihre Familie nachholen?

Eine Familienzusammenführung nach dem Asylgesetz ist nach den derzeit geltenden Bestimmungen grundsätzlich erst nach der Zuerkennung von Asyl möglich. Stellen Familienangehörige ihren Einreiseantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an den in Österreich befindlichen Asylberechtigten, ist eine Zusammenführung nur möglich, wenn der Familienangehörige in Österreich über ein angemessenes Einkommen, Krankenversicherung und Wohnraum verfügt.
Diese Voraussetzung gilt ohne zeitliche Einschränkung auch für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Diese können erst drei Jahre nach Zuerkennung des subsidiären Schutzes an die in Österreich aufhältige Person nachkommen.
In allen Fällen können im Wesentlichen nur minderjährige Kinder bzw. die Eltern minderjähriger Kinder und Ehegatt*innen unter bestimmten weiteren Bedingungen nachgeholt werden.

Was ist die Dublin-Verordnung?

Die Dublin-Verordnung ist eine EU-Regelung, wonach Asylverfahren grundsätzlich in dem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen, Island und die Schweiz) zu führen sind, in dem Asylsuchende zum ersten Mal die EU betreten (oder – wenn es sich um unbegleitete minderjährige Asylsuchende handelt – in dem Asyl beantragt wurde).