
Was ist die Interessen-Vertretung IV?
Der Zweck von Interessen-Vertretungen (IV)
Ist die Vertretung der Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die IV vertritt diese Interessen gegenüber den Trägern dieser Einrichtungen und
gegenüber dem Land OÖ.
Die IV ist im OÖ Chancengleichheitsgesetz geregelt.
Wer darf von der IV vertreten werden?
Eine IV dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen bilden,
die eine der folgenden Maßnahmen und Leistungen
in Anspruch nehmen:
- Wohnen in einer Einrichtung
(außer kurzfristige Wohnformen) - Berufliche Qualifizierung
- Geschützte Arbeit
(geschützte Arbeitsplätze in geschützten Werkstätten oder in Betrieben) - Fähigkeitsorientierte Aktivität
- Persönliche Assistenz
- Mobile Betreuung und Hilfe
Welche Rechte hat die IV?
Das ist im §38 des OÖ Chancengleichheitsgesetzes geregelt.
Rechte der IV sind:
- genügend Zeit,
damit sie die Aufgaben der IV wahrnehmen können - genügend Zeit,
damit sie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen können - volle Leistungsprämie, Taschengeld und Lohn in der Zeit,
wo sie Aufgaben der IV wahrnehmen
Diese Rechte gelten für Menschen mit Beeinträchtigungen,
die Mitglied einer IV sind, oder die Mitglied werden möchten.
Welche Aufgaben hat die IV?
Die wichtigsten Aufgaben hat der IV sind:
- Vertretung der Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigungen in der Einrichtung
- Vertretung der Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigung,
die Persönliche Assistenz erhalten oder Mobile Betreuung und Hilfe beanspruchen - Vertretung der Interessen gegenüber dem Träger der Einrichtung,
gegenüber dem Anbieter der Persönlichen Assistenz oder
der Mobilen Betreuung und Hilfe und gegenüber dem Land OÖ - Mehrheitsfindung bei einem internen Konflikt oder zu einem Thema
- Meinungsbildung bei einem internen Konflikt oder zu einem Thema
- Mitsprache bei Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Mitgestalten und Einbringen von Ideen von Menschen mit
Beeinträchtigungen und Mitarbeit in diversen Projekten - regelmäßiges Gespräch mit der Geschäftsleitung des Trägers
und verschiedenen Bereichs- und Abteilungsleitungen - Mitbestimmung im Wohnbereich,
im Werkstättenbereich und bei der Freizeitgestaltung - Mitbestimmen bei den Angeboten der Persönlichen Assistenz
und Mobilen Betreuung und Hilfe - Mitbestimmen in Bauangelegenheiten
- Anhörungsrecht bei der Auswahl von
Mitarbeiter*innen in der Betreuung - Information und Mitspracherecht
über Veränderungen in den Einrichtungen
Kann ich zur IV gehen,
wenn ich Schwierigkeiten in der Einrichtung habe?
Ja, es ist die Aufgabe der IV,
bei Schwierigkeiten in der Einrichtung zu unterstützen.
Die IV versucht zuerst das Problem in der Einrichtung zu klären.
Wenn die IV damit keinen Erfolg hat,
so kann sie sich an die Kontaktperson des Landes OÖ wenden.
Die Kontaktperson ist beim Land OÖ der Abteilung Soziales angestellt.
Das Land OÖ ist verpflichtet,
sich um Beschwerden zu kümmern.
Wie wird die IV finanziert?
Jede IV erhält vom Land OÖ eine Förderung für:
- Sachaufwand für Büromaterial
- Supervision
Gespräche über Probleme als IV
mit ausgebildetem Gesprächsleiter*innen - Fortbildung, damit die Arbeit als IV gut gemacht werden kann
- Fahrtkosten zu diversen Veranstaltungen
- Sachaufwand für Lebensmittel bei Besprechungen
- Sachaufwand von externem Berater*innen (z.B. Fahrkosten)