Spendenabsetz-barkeit für Privatpersonen
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Hilfsorganisationen und somit auch die Caritas verpflichtet, Spenden, die bei ihnen ab dem 1. Jänner 2017 einlangen, stellvertretend für die Spender*innen beim Finanzamt zu melden.
Das heißt, dass wir Spenden von Privatpersonen nach deren Zustimmung im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt übermitteln müssen. Diese Spenden werden dann automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Was müssen Sie tun, wenn Sie Ihre Spenden von der Steuer absetzen möchten?
Damit das Finanzamt Sie auch eindeutig identifizieren kann, braucht die Caritas von Ihnen:
Ihren Vor- und Zunamen (wie im Meldezettel geschrieben)
Ihr Geburtsdatum
Worauf müssen Sie achten?
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Welche Vorteile haben Sie dadurch?
Sie müssen uns Ihr Geburtsdatum einmalig bekannt geben. Das gilt als Ihre Zustimmung, dass wir Ihre Spenden dem Finanzamt übermitteln dürfen. Ihre Spenden werden dann automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.
Wie können Sie uns Ihr Geburtsdatum zukommen lassen?
Füllen Sie bitte unteres Formular (online oder als PDF, das Sie an uns senden) aus oder geben Sie uns Ihre Daten telefonisch bekannt unter: 0732/ 76 10-20 40.
Was passiert, wenn Sie uns Ihr Geburtsdatum nicht bekannt geben?
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vornamen, Namen und Geburtsdatum können von uns nicht dem Finanzamt gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Was passiert wenn Sie Ihre Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben?
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim Jahresausgleich die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Können Sie die Übermittlung der Spenden untersagen, nachdem Sie uns Ihre Daten bekannt gegeben haben?
Sie können jederzeit die Datenübermittlung an das Finanzamt ausdrücklich untersagen. Die Spenden eines Kalenderjahres, die bis zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Untersagung erfolgt sind, müssen von uns an das Finanzamt gemeldet werden.
Wie werden Firmenspenden abgesetzt?
Spenden aus dem Betriebsvermögen werden nicht automatisch berücksichtigt. Das heißt, dass die Caritas weiterhin den Firmen eine Spendenbestätigung ausstellen wird.
Spenden absetzen: gut zu wissen
1. Sie können der Caritas mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben! Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
2. 10 % Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar.
Wenn Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
3. Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf.
4. Für Ihre Spende bekommen Sie zur Information eine Spendenbestätigung von der Caritas.
5. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Identifizieren Sie sich am Spendenbeleg immer eindeutig mit Namen und Adresse.
6. Firmenspenden: 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres / des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres.
7. Registriernummer des Finanzministeriums: SO1240 für Caritas für Menschen in Not