Das Pflegestipendium des Bundes in Höhe von mind. 1.500 Euro monatlich sowie die monatliche Ausbildungsprämie von 600 Euro gelten auch für alle Ausbildungsschwerpunkte der Sozialbetreuungsberufe, sowohl für die Fach- als auch für die Diplomausbildung. Dieser finanzielle Zuschuss ermöglicht allen, die eine Ausbildung absolvieren, einen Teil der Lebenserhaltungskosten zu decken. Sie ist zugleich eine Anerkennung für alle, die diese wertvolle Ausbildung in einem so bedeutenden Berufsfeld machen.
Oö. Pflegestipendium: 600 Euro monatlich
Seit September 2022 gibt es 600 Euro Ausbildungsprämie pro Monat für Auszubildende in einem Pflegeberuf, die keine anderen existenzsichernden Maßnahmen nach dem Arbeitslosenversicherungs- oder Arbeitsmarktservicegesetztes beziehen.
Gefördert werden alle Berufsbilder der Fach- und Diplomsozialbetreuung (Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung und Familienarbeit) für die Dauer der Mindestzeit der Ausbildung. Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch nur für höchstens 6 Monate. Wird das oö. Pflegestipendium erst nach Abschluss der Ausbildung beantragt, ist keine Auszahlung mehr möglich. Es wird deshalb empfohlen, den Antrag sobald wie möglich zu stellen.
Nähere Informationen sowie der Antrag und die Richtlinie zum Download finden sich auf der Webseite des Landes Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/286557.htm oder www.ooe-pflegestipendium.at
Pflegestipendium des Bundes: mind. 1.500 Euro monatlich
Für Bezieher*innen von AMS-Leistungen gilt seit 1. Jänner 2023 das Pflegestipendium des Bundes. Erfasst sind davon u.a. alle Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungen, die seit 1. September 2022 begonnen wurden.
Das Pflegestipendium des Bundes beträgt mindestens 1.500 Euro monatlich (mehr bei höheren Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung). Die Voraussetzungen sind:
- Mindestalter 20 Jahre
- Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Schul- bzw. Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss vor mehr als zwei Jahren
- Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der AMS-Beratung
- Positives Ergebnis des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann das Oö. Pflegestipendium in Anspruch genommen werden. Ein gleichzeitiger Bezug beider Stipendien ist nicht möglich.
Nähere Informationen: www.ooe-pflegestipendium.at